Marmelade, Gelee , Konfitüre oder Fruchtaufstrich ?

Was sind die Unterschiede?

Die meisten von uns haben es schon selbst gemacht. Marmelade und Gelee aus heimischen Früchten. Am heimischen Kochtopf muss man zur Herstellung auf keine Lebensmittelverordung achten. Das stellt sich für Industrie-Unternehmen gänzlich anders dar. Hier regelt die EU-Konfitüren-Verordnung von 2003 genau, was wie hergestellt und schlußendlich mit welcher Produkt­bezeichnung angeboten werden darf. So weit – so gut. Was bedeutet das nun in der Praxis?

Worin liegt der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre?

Die Großmütter waren der Ansicht, dass der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre darin liegt, dass erstere ohne, die Zweite mit Fruchtstückchen hergestellt wird. Dank der erwähnten EU-Konfitüren-Verordnung von 2003 ist die Antwort gar nicht mehr so einfach.

Nicht die Größe der Fruchtstückchen macht den Unterschied aus zwischen Marmelade und Konfitüre, sondern (seit 2003) die Sorte der verwendeten Früchte. Die wenigsten unter Ihnen werden Marmelade auf dem Frühstücksbrötchen haben. Laut Definition der EU wird Marmelade nämlich ausschließlich aus Zitrusfrüchten hergestellt. Absolut logisch ist das nicht, denn der Begriff Marmelade ist dem Portugiesischen entlehnt. Hier bezeichnet „marmelo“ die Quitte, die inzwischen in der sog. Marmelade nichts mehr zu suchen hat.

Konfitüre wird aus Fruchtsaft, -mark oder Pulpe hergestellt. Beide Begriffe, Fruchtmark und Pulpe, bezeichnen zerkleinerte Früchte. Für Pulpe reicht eine gröbere Zer­kleinerung, Stückchen sind erlaubt. Im Fruchtmark sind die Früchte passiert. In der Konfitüre sind alle Frucht­sorten erlaubt, die Quitte ebenso wie die Johannisbeere, die Kirsche und die Hagebutte. Die Festlegungen der EU-Verordnung zum Unterschied zwischen Mar­melade und Konfitüre haben den Witzeleien zum Trotz natürlich einen Sinn. Im englischen Sprachraum bezeichnet Marmelade seit jeher Orangen-, seltener Zitro­nen- oder Limetten-Marmelade. Die anderen süßen Fruchtaufstriche werden unter dem Begriff Jam zusammengefasst. Der maßgebliche Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre ist zudem auch im Fruchtgehalt beider begründet.

Frucht-Gelee und der Unterschied zu Marmelade und Konfitüre

Gelee besteht immer aus mind. 35% Fruchtsaft und wird nicht aus ganzen Früchten hergestellt. Welche Früchte verwendet werden, ist den Herstellern freigestellt. Der lateinische Begriff gelare meint, etwas zum Erstarren bringen. Beim Fruchtgelee bringen eine gehörige Portion Zucker und das Geliermittel Pektin den Fruchtsaft zum Erstarren, sodass das Gelee nahezu schnittfest ist.

Der Fruchtgehalt macht den Unterschied

Nicht nur hinsichtlich der verwendeten Obstsorten besteht ein Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre, auch die Fruchtanteile beider Fruchtaufstriche sind verschieden. 1 kg Marmelade muss mindestens 200 g Früchte und 7,5% Fruchtfleisch oder -schale enthalten. Sie wundern sich über die Schale? Dann sollten Sie die traditionelle, englische Orangenmarmelade mit Schale im Feinschnitt probieren! Aber zurück zum Unterschied zwischen Marme­lade und Konfitüre. Konfitüren besitzen einen Zuckeranteil von mindestens 55% und werden mit Pektin verdickt. Der Fruchtanteil variiert je nach verwendeter Obstsorte, liegt in der Regel jedoch bei 350 g pro kg Konfitüre.

Damit es nicht ganz zu einfach wird, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Konfitüre und Konfitüre extra. Bei Konfitüre extra sind 450g Fruchtanteil auf 1 kg Aufstrich gefordert. Sie darf zudem nicht aus Äpfeln, Trauben, Birnen und Melonen hergestellt werden. Dafür sind aromatische, natürliche Zusätze wie Kräuter und Gewürze erlaubt.

Nicht nur hinsichtlich der verwendeten Obstsorten besteht ein Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre, auch die Fruchtanteile beider Fruchtaufstriche sind verschieden. 1 kg Marmelade muss mindestens 200 g Früchte und 7,5% Fruchtfleisch oder -schale enthalten. Sie wundern sich über die Schale? Dann sollten Sie die traditionelle, englische Orangenmarmelade mit Schale im Feinschnitt probieren! Aber zurück zum Unterschied zwischen Marme­lade und Konfitüre. Konfitüren besitzen einen Zuckeranteil von mindestens 55% und werden mit Pektin verdickt. Der Fruchtanteil variiert je nach verwendeter Obstsorte, liegt in der Regel jedoch bei 350 g pro kg Konfitüre.

Damit es nicht ganz zu einfach wird, unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Konfitüre und Konfitüre extra. Bei Konfitüre extra sind 450g Fruchtanteil auf 1 kg Aufstrich gefordert. Sie darf zudem nicht aus Äpfeln, Trauben, Birnen und Melonen hergestellt werden. Dafür sind aromatische, natürliche Zusätze wie Kräuter und Gewürze erlaubt.

Mehr Frucht gefällig? Der Frucht­aufstrich hat‘s!

Wenn Ihnen der Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre unangemessen erscheint, halten Sie sich am besten an die Begriffe Fruchtaufstrich oder Fruchtmus. Für beide gibt es nämlich keine Vorschriften oder Verordnungen. Der Grund dafür ist echt süß: Statt des herkömmlichen Zuckers oder Honigs werden beide fruchtigen Köstlichkeiten mit alternativen Süßungsmitteln hergestellt, beispielsweise Agavendicksaft. Damit fallen sie nicht unter die Konfitüren-Verordnung. Die Belohnung dafür ist der Fruchtgehalt von
50 – 80%, der über dem von Konfitüre, Marmelade und Gelee liegt.

Bildquelle: Titelbild Adobe Stock / beats_
Artikelbilder: Versandhaus Jungborn GmbH

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